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SACHVERSTÄNDIGENWESEN
Herr Diplom-Geologe Nico J. M. Prehn ist
seit 1988 als Gutachter und Berater deutschlandweit auf den
Sektoren der Altlasterkundung und -sanierung tätig. Dieser
Erfahrungsschatz fand Anerkennung in der Ernennung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger
für Altlasten auf dem Gebiet Erkundung und Bewertung
durch die Industrie- und Handelskammer Kassel im
Jahre 1997 und 2007.
Der ö.b.u.v. Sachverständige untersteht der Aufsicht der Industrie- und Handelskammer. Er, wie auch Sachverständige allgemein unterliegen dem Verhaltens-Kodex zu
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Unparteilichkeit,
• Unabhängigkeit,
• Weisungsungebundenheit,
• Gewissenhaftigkeit,
• Pflicht zur Fortbildung,
• Schweigepflicht,
• Pflicht zur persönlichen Erbringung des Gutachtens
• zur persönlichen Haftung. |
Postanschrift
und Email-Kontakt wie GEO
SERVICE
Arbeitsbeispiele :
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Luftbild-, Karten- und historische Recherchen
• Erstellung von Konzepten, Vorgehensplänen
und Gutachten
• Abschätzung des Gefahrenpotentials und
Ableitung von Gegenmaßnahmen bei
- Altlasten, Altablagerungen,
Untergrundverunreinigungen und Unfällen mit dfwassergefährdenden
Stoffen
• Konzepte zur Folgenutzung kontaminierter Flächen
- Brachflächenrecycling
• Ermittlung und Bewertung von Schadstoffgehalten
in Gebäuden
• Erstellung von Konzepten zum geordneten Rückbau
kontaminierter Gebäude
• Auswahl geeigneter und tragbarer Sicherungs-
und Sanierungsverfahren
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen
• Erschließung öffentlicher Förderungen
• Aufstellung finanzieller Aufwendungen zur
Behandlung kontaminierter Standorte
• Beratung und Untersuchung im Zusammenhang
mit Grundstücks(ver)käufen
• Untersuchung von Plätzen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
• Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung kontaminierter
Materialien undfBaustoffe
• Ökobilanzen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit
und Umweltverträglichkeit
• Mitwirkung bei öffentlich-rechtlichen
Zulassungsverfahren bis zur Genehmigung
• Öffentlichkeitsarbeit
Weitere
Leistungen auf Anfrage
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Herr Diplom-Geologe Nico J. M. Prehn ist Gründungs-Mitglied bei
ECONET
e.V. DIENSTLEISTUNGSNETZWERK für die WIRTSCHAFT und
SOUTEC e.V. (VAwS-)SACHVERSTÄNDIGENORGANISATION und CONSULTANTNETZWERK
Beides sind bundesweite Netzwerke für Dienstleistungen
auf dem Planungs-, Bauleitungs- und Prüfungssektor.
Herr Diplom-Geologe Nico J. M. Prehn ist zudem
- durch die SOUTEC e.V. bestellter Sachverständiger.
Im Namen der und überwacht durch die Sachverständigenorganisation
SOUTEC e.V. werden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten
Stoffen (VAwS) auf Zustand und Konformität mit den jeweiligen
Vorschriften geprüft, hierzu gehören u.a.
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- Tankstellen
(außer AI)
- Heizölverbraucheranlagen
- VAwS-Lageranlagen
- Abscheideranlagen an VAwS-Anlagen
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- bei der sachverständigen Stelle FSU gelisteter Sachverständiger nach VGS zur Abnahme von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach Anhang 49 der Indirekteinleiterverordnung Hessen
- Fachkundiger für Abscheidetechnik nach DIN 1999-100/EN 858/DIN 4040 und somit bundesweit berechtigt, Generalinspektionen an Abscheideranlagen durchzuführen.
Abwasser-Abscheideranlagen separieren wassergefährdende Stoffe und sind als unterirdische Bauwerke bundesweit längstens alle 5 Jahre auf ihre Dichtigkeit zu prüfen. Die sogenannte Generalinspektion ist durch einen Fachkundigen vorzunehmen. Dazu wird die zuvor geleerte und gereinigte Anlage sofern möglich zunächst begangen resp. bemustert und später durch Einstau von Frischwasser auf ihre Dichtigkeit geprüft. Zum Bauwerk bzw. zur Anlage gehören der Einlauf, die unterirdische Abwasserleitung vom Einlauf zum Schlammfang, der Schlammfang, die Leitung zum Abscheider, der Abscheider, die Leitung zum Probenahmeschacht und der Probenahmeschacht.
Es empfiehlt sich dabei, die Person des Fachkundigen von dem Fachbetrieb, der Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Abscheider ausführt, zu trennen. Eine Verquickung der beiden Funktionen birgt immer das Risiko einer fehlenden Distanz resp. fehlenden Unabhängigkeit. Überflüssige Mehrkosten sollen damit vermieden werden.
Abscheideranlagen sind innerhalb des 5-Jahres-Turnus regelmäßig monatlich und halbjährlich durch Sachkundige im laufenden Betrieb zu prüfen. Hierüber ist ein Betriebstagebuch zu führen. Sachkundige Personen benötigen entsprechende Kenntnisse und können auch durch den Betreiber gestellt werden. Die Voraussetzungen können durch Schulung erworben werden. Diese Schulung kann durch den Fachkundigen erteilt werden.
In Hessen gilt unter der Voraussetzung einer Geringeinleitung von < 1m³/d bzw. < 3,5m³/Woche bzw. < 10 m³/Monat die Genehmigungsfreiheit für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen. Die Einleitung ist aber anzuzeigen und setzt wiederum neben der regelmäßigen Kontrolle durch den Sachkundigen eine Überwachung durch einen Sachverständigen nach Indirekteinleiterverordnung (VGS) alle 2,5 Jahre voraus. Diese prüft Zustand und Betriebsbedingungen der Anlage. Jeder zweite Prüfturnus beinhaltet die Generalinspektion.
Abscheideranlagen an Abfüllflächen müssen in der Lage sein, bestimmte Mengen Mineralöl schadlos aufzunehmen. Sie dürfen nicht in den Boden, das Grundwasser oder das weitergehende Abwassernetz gelangen. Diese Anlagen sind zudem regelmäßig alle 2,5 Jahre durch einen Sachverständigen nach VAwS zu prüfen. Hier kann Mehraufwand eingespart werden, wenn bei der Beauftragung auf diesen Umstand hingewiesen und darauf geachtet wird, daß der Prüfer beide Rechtsgebiete abdeckt.
Durch Veränderungen bei der Nutzung des Abscheiders hinsichtlich Abwassermenge und der eingeleiteten Stoffe, durch Veränderung der gesetzlichen Grundlagen und durch den baulichen Zustand können Bedingungen eintreten, die den Weiterbetrieb der Altanlage unwirtschaftlich gestalten können und den Einbau einer Neuanlage sinnvoll erscheinen lassen. Anschaffung und Betrieb einer Abscheideranlage sind teuer. Deren Notwendigkeit sollte wohl überlegt sein. Fehler in der Planung und Auslegung können teuer zu stehen kommen, da es sich i.d.R. um ein unterirdisch eingebautes und überbautes Bauwerk handelt. Zunächst günstige Anschaffungs- und Baukosten für einfache Technik können bereits bei der ersten Generalinspektion durch höhere Betriebs-, Umbau- und Reparaturkosten die Anschaffungskosten besserer Technik um ein Mehrfaches überschreiten. Verwenden Sie daher im eigenen Interesse Aufmerksamkeit auf die Vorplanungen. Auch hier kann Ihnen der unabhängige Fachkundige zur Seite stehen.
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