BERATUNG + MODERATION + BEGUTACHTUNG

 
 
 

SACHVERSTÄNDIGENWESEN


Herr Diplom-Geologe Nico J. M. Prehn ist seit 1988 als Gutachter und Berater deutschlandweit auf den Sektoren der Altlasterkundung und -sanierung tätig. Dieser Erfahrungsschatz fand Anerkennung in der Ernennung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger für Altlasten auf dem Gebiet Erkundung und Bewertung durch die Industrie- und Handelskammer Kassel im Jahre 1997 und 2007.

Der ö.b.u.v. Sachverständige untersteht der Aufsicht der Industrie- und Handelskammer. Er, wie auch Sachverständige allgemein unterliegen dem Verhaltens-Kodex zu

  • Unparteilichkeit,
• Unabhängigkeit,
• Weisungsungebundenheit,
• Gewissenhaftigkeit,
• Pflicht zur Fortbildung,
• Schweigepflicht,
• Pflicht zur persönlichen Erbringung des Gutachtens
• zur persönlichen Haftung.

Postanschrift und Email-Kontakt wie GEO SERVICE

Arbeitsbeispiele :

 

• Luftbild-, Karten- und historische Recherchen
• Erstellung von Konzepten, Vorgehensplänen und Gutachten
• Abschätzung des Gefahrenpotentials und Ableitung von Gegenmaßnahmen bei
- Altlasten, Altablagerungen, Untergrundverunreinigungen und Unfällen mit dfwassergefährdenden Stoffen
• Konzepte zur Folgenutzung kontaminierter Flächen - Brachflächenrecycling
• Ermittlung und Bewertung von Schadstoffgehalten in Gebäuden
• Erstellung von Konzepten zum geordneten Rückbau kontaminierter Gebäude
• Auswahl geeigneter und tragbarer Sicherungs- und Sanierungsverfahren
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen
• Erschließung öffentlicher Förderungen
• Aufstellung finanzieller Aufwendungen zur Behandlung kontaminierter Standorte
• Beratung und Untersuchung im Zusammenhang mit Grundstücks(ver)käufen
• Untersuchung von Plätzen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
• Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung kontaminierter Materialien undfBaustoffe
• Ökobilanzen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Umweltverträglichkeit
• Mitwirkung bei öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren bis zur Genehmigung
• Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Leistungen auf Anfrage


Herr Diplom-Geologe Nico J. M. Prehn ist Gründungs-Mitglied bei

ECONET e.V. DIENSTLEISTUNGSNETZWERK für die WIRTSCHAFT und

SOUTEC e.V. (VAwS-)SACHVERSTÄNDIGENORGANISATION und CONSULTANTNETZWERK

Beides sind bundesweite Netzwerke für Dienstleistungen auf dem Planungs-, Bauleitungs- und Prüfungssektor.


Herr Diplom-Geologe Nico J. M. Prehn ist zudem

  • durch die SOUTEC e.V. bestellter Sachverständiger. Im Namen der und überwacht durch die Sachverständigenorganisation SOUTEC e.V. werden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (VAwS) auf Zustand und Konformität mit den jeweiligen Vorschriften geprüft, hierzu gehören u.a.
 
  • Tankstellen (außer AI)
  • Heizölverbraucheranlagen
  • VAwS-Lageranlagen
  • Abscheideranlagen an VAwS-Anlagen
  • bei der sachverständigen Stelle FSU gelisteter Sachverständiger nach VGS zur Abnahme von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach Anhang 49 der Indirekteinleiterverordnung Hessen
  • Fachkundiger für Abscheidetechnik nach DIN 1999-100/EN 858/DIN 4040 und somit bundesweit berechtigt, Generalinspektionen an Abscheideranlagen durchzuführen.

Abwasser-Abscheideranlagen separieren wassergefährdende Stoffe und sind als unterirdische Bauwerke bundesweit längstens alle 5 Jahre auf ihre Dichtigkeit zu prüfen. Die sogenannte Generalinspektion ist durch einen Fachkundigen vorzunehmen. Dazu wird die zuvor geleerte und gereinigte Anlage sofern möglich zunächst begangen resp. bemustert und später durch Einstau von Frischwasser auf ihre Dichtigkeit geprüft. Zum Bauwerk bzw. zur Anlage gehören der Einlauf, die unterirdische Abwasserleitung vom Einlauf zum Schlammfang, der Schlammfang, die Leitung zum Abscheider, der Abscheider, die Leitung zum Probenahmeschacht und der Probenahmeschacht.

Es empfiehlt sich dabei, die Person des Fachkundigen von dem Fachbetrieb, der Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Abscheider ausführt, zu trennen. Eine Verquickung der beiden Funktionen birgt immer das Risiko einer fehlenden Distanz resp. fehlenden Unabhängigkeit. Überflüssige Mehrkosten sollen damit vermieden werden.

Abscheideranlagen sind innerhalb des 5-Jahres-Turnus regelmäßig monatlich und halbjährlich durch Sachkundige im laufenden Betrieb zu prüfen. Hierüber ist ein Betriebstagebuch zu führen. Sachkundige Personen benötigen entsprechende Kenntnisse und können auch durch den Betreiber gestellt werden. Die Voraussetzungen können durch Schulung erworben werden. Diese Schulung kann durch den Fachkundigen erteilt werden.

In Hessen gilt unter der Voraussetzung einer Geringeinleitung von < 1m³/d bzw. < 3,5m³/Woche bzw. < 10 m³/Monat die Genehmigungsfreiheit für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen. Die Einleitung ist aber anzuzeigen und setzt wiederum neben der regelmäßigen Kontrolle durch den Sachkundigen eine Überwachung durch einen Sachverständigen nach Indirekteinleiterverordnung (VGS) alle 2,5 Jahre voraus. Diese prüft Zustand und Betriebsbedingungen der Anlage. Jeder zweite Prüfturnus beinhaltet die Generalinspektion.

Abscheideranlagen an Abfüllflächen müssen in der Lage sein, bestimmte Mengen Mineralöl schadlos aufzunehmen. Sie dürfen nicht in den Boden, das Grundwasser oder das weitergehende Abwassernetz gelangen. Diese Anlagen sind zudem regelmäßig alle 2,5 Jahre durch einen Sachverständigen nach VAwS zu prüfen. Hier kann Mehraufwand eingespart werden, wenn bei der Beauftragung auf diesen Umstand hingewiesen und darauf geachtet wird, daß der Prüfer beide Rechtsgebiete abdeckt.

Durch Veränderungen bei der Nutzung des Abscheiders hinsichtlich Abwassermenge und der eingeleiteten Stoffe, durch Veränderung der gesetzlichen Grundlagen und durch den baulichen Zustand können Bedingungen eintreten, die den Weiterbetrieb der Altanlage unwirtschaftlich gestalten können und den Einbau einer Neuanlage sinnvoll erscheinen lassen. Anschaffung und Betrieb einer Abscheideranlage sind teuer. Deren Notwendigkeit sollte wohl überlegt sein. Fehler in der Planung und Auslegung können teuer zu stehen kommen, da es sich i.d.R. um ein unterirdisch eingebautes und überbautes Bauwerk handelt. Zunächst günstige Anschaffungs- und Baukosten für einfache Technik können bereits bei der ersten Generalinspektion durch höhere Betriebs-, Umbau- und Reparaturkosten die Anschaffungskosten besserer Technik um ein Mehrfaches überschreiten. Verwenden Sie daher im eigenen Interesse Aufmerksamkeit auf die Vorplanungen. Auch hier kann Ihnen der unabhängige Fachkundige zur Seite stehen.