RAUMPLANUNG/ROHSTOFFSICHERUNG
Die
Menschheit benötigt zur Sicherstellung ihrer Ansprüche
und Weiterentwicklung ihrer Kulturen Rohstoffe
unterschiedlichster Art. Aufgabe der Rohstoff-Industrie
ist es, sicherzustellen, daß diese Materialien auch
in Zukunft in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Aus wirtschaftlichen Gründen muß dabei eine Lagerstätte
so umfassend wie möglich ausgeräumt werden.
Das
ist zwangsläufig mit einem Eingriff in Natur
und Landschaft verbunden, der wiederum zum naturschutzrechtlichen
Ausgleich verpflichtet. Insbesondere im mitteleuropäischen
humiden Klima mit seinem intensiven Bewuchs fallen solcherart
Eingriffe in bestimmten Phasen des Vorhabens besonders stark
und für viele unangenehm auf. Dieser Zustand ist in
unseren geographischen Breiten jedoch nur von vorübergehender
Dauer, da sich die Vegetation schnell wiederholt, was ihr
genommen wurde. Ein Geologe wird in der Regel solche Eingriffe
wegen der faszinierenden Aufschlußverhältnisse
und daraus folgender Studienmöglichkeiten begrüßen.
Es
muß erkannt werden, daß Rohstoffgewinnung nicht
mit unbehebbarer Zerstörung der Landschaft gleichzusetzen
ist. Erfahrungen zeigen, daß in vielen Fällen
erst durch den Eingriff und eine Rekultivierung
bzw. eine der Natur überlassene Renaturierung
die Chance geboten wird, neue Rückzugsgebiete für
die heimische Flora und Fauna zu schaffen oder sonst schwierig
zu erfüllende Bedürfnisse unserer Gesellschaft
im Hinblick auf Erholung und Freizeit zu befriedigen. Das
heißt, es wird angestrebt, etwas Neues und nach Möglichkeit
Besseres zu schaffen, das es in aller Regel zu unterstützen
und nicht zu bekämpfen gilt.
Die
Diskussionen, die sich um Genehmigungsverfahren ranken,
werden nicht immer sachlich geführt. Dann bedarf es
zur Optimierung jeder Phase des
Verfahrensablaufes einer ökonomisch und ökologisch
sinnvollen Planung, die sowohl auf die Interessen des Betreibers
als auch auf die betroffener Bürger und Schutzgüter
eingeht. Eine verantwortungsbewußte Abwägung
der Interessen ist erforderlich. Sie verlangt von allen
Beteiligten Verständigungsbereitschaft und Verantwortungsbewußtsein.
Die
Erstellung fachlich fundierter, präziser, in sich abgestimmter
Genehmigungsunterlagen in Text und Plan
unter Einbindung aller Beteiligten auf der Basis vertrauensvoller
Transparenz leistet dabei einen wertvollen Beitrag, die
Dauer des Verfahrens und die Qualität der erteilten
Genehmigung im Positiven zu beeinflussen. Hier muß
auch ein behördlicherseits festgeschriebener
Anforderungskatalog, z.B. die Forderung
nach einer UVS oder einer Ausgleichsabgabe,
ihre Konformität mit dem jeweiligen Gesetz oder der
Richtlinie jederzeit unter Beweis stellen können.
Die
Berater-Leistungen von GEO
SERVICE betreffen dabei sowohl die Ausbeutung
der Lagerstätte als auch die benötigten „Nebeneinrichtungen“,
wie z.B. Brech- und Klassieranlagen, Asphaltmischanlagen,
Betriebstankstellen u.a. und beginnen ggf. „auf
der grünen Wiese“ mit dem Raumordnungsverfahren
als Grundlage für die Errichtung des gewünschten
Betriebes.