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RAUMPLANUNG/ROHSTOFFSICHERUNG

Die Menschheit benötigt zur Sicherstellung ihrer Ansprüche und Weiterentwicklung ihrer Kulturen Rohstoffe unterschiedlichster Art. Aufgabe der Rohstoff-Industrie ist es, sicherzustellen, daß diese Materialien auch in Zukunft in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Aus wirtschaftlichen Gründen muß dabei eine Lagerstätte so umfassend wie möglich ausgeräumt werden.

Das ist zwangsläufig mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, der wiederum zum naturschutzrechtlichen Ausgleich verpflichtet. Insbesondere im mitteleuropäischen humiden Klima mit seinem intensiven Bewuchs fallen solcherart Eingriffe in bestimmten Phasen des Vorhabens besonders stark und für viele unangenehm auf. Dieser Zustand ist in unseren geographischen Breiten jedoch nur von vorübergehender Dauer, da sich die Vegetation schnell wiederholt, was ihr genommen wurde. Ein Geologe wird in der Regel solche Eingriffe wegen der faszinierenden Aufschlußverhältnisse und daraus folgender Studienmöglichkeiten begrüßen.

Es muß erkannt werden, daß Rohstoffgewinnung nicht mit unbehebbarer Zerstörung der Landschaft gleichzusetzen ist. Erfahrungen zeigen, daß in vielen Fällen erst durch den Eingriff und eine Rekultivierung bzw. eine der Natur überlassene Renaturierung die Chance geboten wird, neue Rückzugsgebiete für die heimische Flora und Fauna zu schaffen oder sonst schwierig zu erfüllende Bedürfnisse unserer Gesellschaft im Hinblick auf Erholung und Freizeit zu befriedigen. Das heißt, es wird angestrebt, etwas Neues und nach Möglichkeit Besseres zu schaffen, das es in aller Regel zu unterstützen und nicht zu bekämpfen gilt.

Die Diskussionen, die sich um Genehmigungsverfahren ranken, werden nicht immer sachlich geführt. Dann bedarf es zur Optimierung jeder Phase des Verfahrensablaufes einer ökonomisch und ökologisch sinnvollen Planung, die sowohl auf die Interessen des Betreibers als auch auf die betroffener Bürger und Schutzgüter eingeht. Eine verantwortungsbewußte Abwägung der Interessen ist erforderlich. Sie verlangt von allen Beteiligten Verständigungsbereitschaft und Verantwortungsbewußtsein.

Die Erstellung fachlich fundierter, präziser, in sich abgestimmter Genehmigungsunterlagen in Text und Plan unter Einbindung aller Beteiligten auf der Basis vertrauensvoller Transparenz leistet dabei einen wertvollen Beitrag, die Dauer des Verfahrens und die Qualität der erteilten Genehmigung im Positiven zu beeinflussen. Hier muß auch ein behördlicherseits festgeschriebener Anforderungskatalog, z.B. die Forderung nach einer UVS oder einer Ausgleichsabgabe, ihre Konformität mit dem jeweiligen Gesetz oder der Richtlinie jederzeit unter Beweis stellen können.

Die Berater-Leistungen von GEO SERVICE betreffen dabei sowohl die Ausbeutung der Lagerstätte als auch die benötigten „Nebeneinrichtungen“, wie z.B. Brech- und Klassieranlagen, Asphaltmischanlagen, Betriebstankstellen u.a. und beginnen ggf. „auf der grünen Wiese“ mit dem Raumordnungsverfahren als Grundlage für die Errichtung des gewünschten Betriebes.